Zum Inhalt springen
IhrVerkehrsleiter

Frankfurt · Offenbach · Rhein-Main

Externer Verkehrsleiter für Transport- und Omnibusunternehmen

Güterverkehr und Personenverkehr, beides aus einer Hand: Wir vermitteln geprüfte Verkehrsleiter im Rhein-Main-Gebiet — mit persönlicher Betreuung statt Callcenter.

  • Güterverkehr — Erlaubnis nach § 3 GüKG und Gemeinschaftslizenz
  • Personenverkehr — Omnibus, über neun Sitzplätze
  • EU-anerkannte Bescheinigung der fachlichen Eignung
  • Persönlicher Ansprechpartner statt Callcenter
  • Beratung auf Kroatisch, Serbisch, Bosnisch

Es eilt? 0176 432 59 863 — direkt beim Verkehrsleiter, nicht in der Warteschleife.

Fristen-Rechner

Wie viel Zeit bleibt Ihnen wirklich?

Rechnet in Ihrem Browser. Es werden keine Daten übertragen oder gespeichert.

Ohne Verkehrsleiter läuft nach Art. 13 VO (EG) Nr. 1071/2009 in der Regel eine Frist von 6 Monaten. Danach steht die Erlaubnis zur Disposition.

  • Güterverkehr
  • Personenverkehr · Omnibus
  • Frankfurt
  • Offenbach
  • Groß-Gerau
  • Main-Taunus
  • Hanau
  • Leichte Nutzfahrzeuge 2,5–3,5 t
  • Hrvatski · Srpski · Bosanski
  • Art. 4 Abs. 2 VO (EG) 1071/2009

Art. 21 VO (EG) 1071/2009

EU-weit anerkannte Bescheinigung der fachlichen Eignung

Güter- und Personenverkehr

Auch Omnibusunternehmen — über neun Sitzplätze

Bewusst regional

Frankfurt, Offenbach, Groß-Gerau, Main-Taunus, Hanau

Vier Sprachen

Deutsch, Kroatisch, Serbisch, Bosnisch

Daten in der EU

Hosting in Deutschland, keine externen Tracker

Ausgangslage

Ohne Verkehrsleiter läuft eine Frist.

Fünf Situationen führen fast immer hierher — im Güterverkehr wie im Omnibusverkehr. In allen zählt nur, wie viel Zeit noch bleibt und wer die Verantwortung übernimmt.

Das Problem
  • Verkehrsleiter ausgeschieden

    Die Behörde hat eine Frist gesetzt. Nach Art. 13 sind es in der Regel sechs Monate.

  • Neugründung ohne Fachkunde

    Fahrzeuge und Aufträge sind da, die Bescheinigung der fachlichen Eignung fehlt.

  • Betriebsübernahme

    Der Betrieb geht an die nächste Generation, die Fachkunde bleibt beim Vorgänger.

  • Leichte Nutzfahrzeuge 2,5–3,5 t

    Seit 2022 im grenzüberschreitenden Verkehr lizenzpflichtig — mit allen Voraussetzungen des Berufszugangs.

  • Omnibusbetrieb ohne Fachkunde

    Für die gewerbliche Personenbeförderung über neun Sitzplätze gelten dieselben Voraussetzungen wie im Güterverkehr — dieselbe Frist inbegriffen.

Unsere Antwort
  • Ein geprüfter Verkehrsleiter, zugeordnet statt gesucht

    Wir wählen aus, wer zu Verkehrsart, Region und Fuhrparkgröße passt. Sie durchsuchen keine Liste.

  • Unterlagen, die die Behörde akzeptiert

    Geschäftsbesorgungsvertrag, Bestellung, Nachweise — vollständig zusammengestellt, bevor der Antrag rausgeht.

  • Tatsächliche Leitung, dokumentiert

    Weisungsbefugnis, Anwesenheit und Verantwortung werden von Anfang an schriftlich festgehalten.

  • Erreichbarkeit in Ihrer Sprache

    Ein fester Ansprechpartner, telefonisch erreichbar — auf Deutsch, Kroatisch, Serbisch oder Bosnisch.

  • Güter- und Personenverkehr aus einer Hand

    Die Bescheinigung deckt beide Verkehrsarten ab. Wer Lkw und Omnibusse führt, braucht dafür keine zwei Ansprechpartner.

Leistungen

Zwei Wege, ein Ziel: ein Betrieb, der einer Kontrolle standhält.

Die Verkehrsleiter-Funktion übernehmen wir für Sie. Alles Übrige ist Beratung für Frachtführer und Omnibusunternehmen — Organisation und Compliance, keine speditionellen Leistungen.

Vermittlung01

Verkehrsleiter-Funktion

Externer Verkehrsleiter für Güter- und Personenverkehr, bestellt nach Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1071/2009 — mit Weisungsbefugnis und Präsenz im Betrieb.

Beratung02

Berufszugang

Unterstützung bei der Erlaubnis nach § 3 GüKG und bei der Gemeinschaftslizenz, inklusive vollständiger Antragsunterlagen.

Beratung03

Lenk- und Ruhezeiten

Auswertung der Tachographendaten, Aufdecken systematischer Verstöße und Einhaltung der Archivierungspflichten.

Beratung04

Fahrerqualifikation

Überwachung der Modul-95-Weiterbildung, Führerscheinkontrolle und eine Fristenübersicht, die niemanden durchrutschen lässt.

Beratung05

Betriebskontrollen

Vorbereitung auf Prüfungen durch BALM und Behörden: prüfungsfeste Ablagen, typische Fragen, Nacharbeiten der Lücken.

Beratung06

Betriebsorganisation und Ladungssicherung

Abläufe, Zuständigkeiten und Dokumentation für wachsende Fuhrparks; Unterweisung zur Ladungssicherung.

Compliance digital

Rechnen Sie nach, bevor Sie anrufen.

Drei Werkzeuge, die vollständig in Ihrem Browser laufen: kein Login, kein Konto, keine Datenübertragung. Was Sie hier eingeben, verlässt Ihr Gerät nicht.

  • 1

    Fristen-Rechner

    Austrittsdatum eintragen, verbleibende Tage bis zum Ablauf der Frist nach Art. 13 ablesen — inklusive Hinweis auf die Verlängerung in Härtefällen.

  • 2

    Kapazitäts-Check

    Zeigt, wie sich Ihre Fahrzeuganzahl zur gesetzlichen Obergrenze von 50 Fahrzeugen je Verkehrsleiter verhält.

  • 3

    Unterlagen-Check

    Die Nachweise, die Behörden in der Regel verlangen, als abhakbare Liste mit Fortschritt.

Ein Kundenportal gibt es bewusst noch nicht. Wir bauen kein Produkt, das wir heute nicht betreiben können — diese Werkzeuge funktionieren dafür sofort und ohne Anmeldung.

Compliance-Cockpit

Rechnet in Ihrem Browser · keine Anmeldung · keine Speicherung

Wie viel Zeit bleibt nach Art. 13?

Ohne Verkehrsleiter läuft nach Art. 13 VO (EG) Nr. 1071/2009 in der Regel eine Frist von 6 Monaten. Tragen Sie das Austrittsdatum ein, um die verbleibenden Tage zu sehen.

180Tage

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Ablauf

So funktioniert die Vermittlung.

Sie beschreiben Ihre Lage, wir ordnen zu. Keine Liste zum Selbstsuchen, keine anonyme Datenbank, kein Callcenter dazwischen.

  1. 1

    Anfrage

    Fahrzeuganzahl, Standort, Frist. Drei Minuten Formular oder ein Anruf.

  2. 2

    Erstgespräch

    20 Minuten, kostenlos. Ehrliche Einschätzung, ob und wie schnell es geht.

  3. 3

    Zuordnung

    Wir wählen einen geprüften Verkehrsleiter aus, der zu Verkehrsart, Region und Fahrzeugzahl passt.

  4. 4

    Vertrag und Betreuung

    Geschäftsbesorgungsvertrag nach den Anforderungen der Behörde, danach laufende Zusammenarbeit.

Für wen wir arbeiten

Sechs Konstellationen, in denen wir helfen können.

Wenn Ihr Fall nicht dabei ist, sagen wir das im Erstgespräch — statt ein Mandat anzunehmen, das nicht passt.

Güterverkehr

Frachtführer mit 3 bis 8 Fahrzeugen

Inhabergeführte Betriebe, bei denen der Chef selbst disponiert und für die eine feste Verkehrsleiter-Stelle nicht wirtschaftlich ist.

Personenverkehr

Omnibusunternehmen

Gewerbliche Personenbeförderung mit Fahrzeugen für mehr als neun Personen. Taxi- und Mietwagenverkehr fällt nicht darunter.

Berufszugang

Neugründungen

Fahrzeuge, Fahrer und Aufträge stehen bereit, die fachliche Eignung fehlt noch — hier entscheidet die Reihenfolge der Anträge über den Starttermin.

2,5–3,5 t

Betriebe mit leichten Nutzfahrzeugen

Fuhrparks von 2,5 bis 3,5 t, die international fahren und seit 2022 dieselben Voraussetzungen erfüllen müssen wie große Fahrzeuge.

Nachfolge

Betriebsübernahmen

Der Betrieb wechselt in die nächste Generation oder an einen Käufer, die Fachkunde bleibt beim Vorgänger.

Compliance

Betriebe vor einer Kontrolle

Unternehmen, die ihre Organisation prüfungsfest aufstellen wollen — auch ohne Verkehrsleiter-Mandat, nur mit Beratung.

Einsatzgebiet: Frankfurt, Offenbach, Groß-Gerau, Main-Taunus und Hanau. Bewusst regional — weil ausreichende Anwesenheit am Niederlassungsort zur tatsächlichen Leitung gehört.

Der Unterschied

Echte Verkehrsleitung, kein Name auf dem Papier.

Art. 4 Abs. 1 der Verordnung verlangt, dass der Verkehrsleiter die Verkehrstätigkeit tatsächlich und dauerhaft leitet. Die GüKVwV nennt dafür vier Kriterien. Wer sie nicht erfüllt, riskiert die Erlaubnis.

Das ist unbequem und kostet mehr als eine Unterschrift. Es ist aber der einzige Weg, der bei einer Betriebskontrolle standhält.

  • Weisungsbefugnis

    Der Verkehrsleiter kann Anweisungen geben, die im Betrieb auch befolgt werden.

  • Angemessene Vergütung

    Die Vergütung entspricht dem Grad der Verantwortung, die er trägt.

  • Anwesenheit am Standort

    Ausreichende Präsenz am Niederlassungsort während der Geschäftszeiten.

  • Verantwortung für den Verkehr

    Zuständig für Fahrzeuge, Fahrer, Lenkzeiten, Wartung und Dokumentation.

Warum wir

Vier Gründe, die keiner erfundenen Zahl bedürfen.

  • Aus der Praxis, nicht aus dem Lehrbuch

    Geführt von einem hauptberuflichen Speditionsleiter aus dem Rhein-Main-Gebiet. Was hier beraten wird, wird anderswo täglich gemacht.

  • Behördenwissen statt Allgemeinplätze

    Kreisverwaltung Offenbach, Stadt Offenbach, Regierungspräsidium Darmstadt: Wer was verlangt, unterscheidet sich — wir sammeln genau das.

  • Beratung in vier Sprachen

    Deutsch, Kroatisch, Serbisch, Bosnisch. Bei Fristen und Behördenschreiben entscheidet Verständlichkeit.

  • Grenzen, die wir aussprechen

    Vier Unternehmen je Verkehrsleiter, keine speditionellen Leistungen, keine Rechtsberatung. Wer alles verspricht, hält nichts davon.

Grenzen

Ein Verkehrsleiter, höchstens vier Unternehmen.

Genau deshalb bauen wir ein Netzwerk auf: Ist eine Kapazität belegt, geht die Anfrage an einen anderen geprüften Verkehrsleiter — statt auf eine Warteliste.

Gesetzliche Obergrenze

Vier Mandate — mehr lässt die Verordnung nicht zu.

4

Unternehmen je Verkehrsleiter — mehr erlaubt die Verordnung nicht.

50

Fahrzeuge kumuliert über alle betreuten Unternehmen.

Nebojsa Novakovic, Inhaber und Verkehrsleiter von IhrVerkehrsleiter

Nebojsa Novakovic

Inhaber und Verkehrsleiter

0176 432 59 863 · info@ihrverkehrsleiter.de

Wer dahintersteht

Ein Ansprechpartner, der die Verantwortung selbst trägt.

Verkehrsleitung ist keine Verwaltungsaufgabe, die man an ein Callcenter abgibt. Sie hängt an einer Person, die im Ernstfall gegenüber der Behörde geradesteht — und diese Person sollten Sie kennen, bevor Sie unterschreiben.

Mein Berufsweg beginnt am Abfertigungsschalter und in der Zollabwicklung, führt über die internationale Disposition und die Führung von Teams bis zur Verantwortung für einen internationalen Landverkehrsbereich. Lenk- und Ruhezeiten, Fahrerqualifikation, Ladungssicherung und Betriebskontrollen sind für mich Tagesgeschäft, keine Seminarunterlage.

Genau das erwarte ich auch von jedem Verkehrsleiter im Netzwerk: Weisungen geben, präsent sein, Verantwortung übernehmen. Wer nur seinen Namen zur Verfügung stellen will, ist bei uns falsch.

  • Diplom-Verkehrsingenieur

    Studium der Verkehrswissenschaften, Fachrichtung Transport und Logistik.

  • Fachliche Eignung für beide Verkehrsarten

    Bescheinigung nach Anhang III der VO (EG) Nr. 1071/2009 für Güter- und Personenverkehr, in Kroatien erworben und nach Art. 21 EU-weit anerkannt.

  • Praxis im internationalen Landverkehr

    Beruflicher Weg von der Abfertigung und Zollabwicklung über die internationale Disposition bis zur Leitung des internationalen Bereichs eines Speditionsbetriebs im Rhein-Main-Gebiet.

  • Deutsch, Kroatisch, Serbisch, Bosnisch, Englisch

    Behördenschreiben und Fristen bespricht man am besten in der Sprache, in der man denkt.

Zahlen

Die Zahlen, die zählen, stehen in der Verordnung.

Wir sind neu am Markt und veröffentlichen deshalb keine Kunden- oder Umsatzzahlen. Diese hier gelten für jeden Betrieb im Güterkraftverkehr — und bestimmen Ihren Zeitplan.

6 Monate

Frist nach Ausscheiden

In Härtefällen kann die Behörde auf 9 Monate verlängern (Art. 13).

4

Unternehmen je Verkehrsleiter

Mehr Mandate lässt die Verordnung nicht zu — unabhängig vom Anbieter.

50

Fahrzeuge kumuliert

Obergrenze über alle Unternehmen, die ein Verkehrsleiter zugleich führt.

3 Monate

Entscheidungsfrist der Behörde

Verlängerbar um einen weiteren Monat — Bearbeitungszeit, die von Ihrer Frist abgeht.

10 Jahre

Maximale Laufzeit der Erlaubnis

Danach ist eine erneute Prüfung der Voraussetzungen fällig.

9 Sitzplätze

Grenze zum Omnibusverkehr

Über neun Personen einschließlich Fahrer gilt Personenverkehr.

Typische Fallkonstellationen

So sehen die Fälle aus, für die wir gebaut sind.

Keine Kundenreferenzen: Wir sind neu und erfinden keine. Was Sie hier lesen, sind typische Konstellationen aus Güter- und Personenverkehr und das Vorgehen, das wir darauf anwenden.

Konstellation A

Verkehrsleiter kündigt, Behörde schreibt

Ein Betrieb mit sechs Fahrzeugen verliert seinen angestellten Verkehrsleiter. Wenige Wochen später kommt das Schreiben der Behörde mit einer Frist.

Vorgehen

  • Frist berechnen und Restlaufzeit gegen die Bearbeitungszeit der Behörde stellen
  • Passenden Verkehrsleiter zuordnen, Kapazität und Verkehrsart prüfen
  • Bestellung, Geschäftsbesorgungsvertrag und Nachweise zusammenstellen

Ziel ist ein vollständiger Antrag, der ohne Nachforderung entschieden werden kann — jeder Rückläufer kostet Wochen, die die Frist nicht hergibt.

Konstellation B

Omnibusbetrieb, Verkehrsleiter geht in Rente

Ein Unternehmen mit fünf Reisebussen verliert den Verkehrsleiter altersbedingt. Die Fahrten sind für die Saison bereits verkauft.

Vorgehen

  • Verkehrsleiter mit Fachkunde für den Personenverkehr zuordnen — nicht jede Bescheinigung deckt beide Verkehrsarten ab
  • Bestellung und Geschäftsbesorgungsvertrag aufsetzen, Aufgaben und Weisungsbefugnis abgrenzen
  • Unterlagen für die zuständige Behörde zusammenstellen, Frist gegen deren Bearbeitungszeit rechnen

Personenverkehr ist von denselben Regeln erfasst wie der Güterverkehr: über neun Sitzplätze gilt dieselbe Frist und dieselbe Anforderung an die tatsächliche Leitung.

Konstellation C

Kontrolle angekündigt, Ablage unklar

Ein Betrieb mit zwölf Fahrzeugen erwartet eine Prüfung. Tachographendaten liegen vor, sind aber nie systematisch ausgewertet worden.

Vorgehen

  • Auswertung der Lenk- und Ruhezeiten, systematische Verstöße identifizieren
  • Archivierung und Fahrerqualifikation prüfen, Fristen sichtbar machen
  • Prüfungsfeste Ablage aufbauen und Zuständigkeiten festlegen

Diese Arbeit unterliegt keinem Mandatslimit und funktioniert auch dann, wenn der Verkehrsleiter im eigenen Haus sitzt.

Statt Bewertungen

Wir sind neu. Deshalb stehen hier Zusagen statt Stimmen.

Bewertungen kann man kaufen, Referenzen erfinden. Beides tun wir nicht. Was wir stattdessen anbieten, ist überprüfbar — Sie merken es beim ersten Telefonat.

  • Wir sagen ab, wenn es nicht passt

    Passt Verkehrsart, Region oder Kapazität nicht, hören Sie das im Erstgespräch — nicht nach der Unterschrift.

  • Sie erreichen einen Menschen

    Eine Nummer, ein Ansprechpartner. Kein Ticketsystem, keine wechselnden Bearbeiter, keine Warteschleife.

  • Keine Kosten vor dem Gespräch

    Erstgespräch und Einschätzung sind kostenlos. Preise entstehen erst, wenn wir Ihren Fuhrpark kennen.

  • Keine erfundenen Referenzen

    Solange wir keine Kunden haben, die wir nennen dürfen, steht hier nichts. Diese Seite bleibt frei von Sternen, Logos und ausgedachten Zahlen.

Sobald erste Mandate abgeschlossen sind und die Unternehmen zustimmen, stehen hier echte Stimmen — mit Namen. Bis dahin gilt: 0176 432 59 863 anrufen und sich selbst ein Bild machen.

Häufige Fragen

Was Unternehmer zuerst fragen.

Was macht ein externer Verkehrsleiter?
Er übernimmt die fachliche Eignung für das Unternehmen und leitet die Verkehrstätigkeit tatsächlich und dauerhaft: Einsatzfähigkeit und Wartung der Fahrzeuge, Lenk- und Ruhezeiten, Fahrerqualifikation, Dokumentation gegenüber der Behörde. Er ist kein Name auf dem Papier, sondern eine im Betrieb sichtbare Funktion.
Wie lange habe ich Zeit, wenn mein Verkehrsleiter ausgeschieden ist?
Nach Art. 13 VO (EG) Nr. 1071/2009 hat das Unternehmen in der Regel sechs Monate, um die fachliche Eignung wieder nachzuweisen. Bei Tod oder Berufsunfähigkeit des bisherigen Verkehrsleiters kann die Behörde auf neun Monate verlängern. Der Fristen-Rechner auf dieser Seite zeigt die verbleibenden Tage.
Gilt das auch für Omnibusunternehmen?
Ja. Die Bescheinigung deckt Güter- und Personenverkehr ab. Als Personenverkehr gilt die gewerbliche Beförderung mit Fahrzeugen für mehr als neun Personen einschließlich Fahrer. Taxi- und Mietwagenverkehr fällt nicht darunter und wird von uns nicht angeboten.
Was kostet das?
Nach Fahrzeuganzahl. Im Erstgespräch nennen wir eine Zahl — nach einem kurzen Blick auf Fuhrpark, Verkehrsart und Aufwand. Ein Pauschalpreis ohne Kenntnis des Betriebs sagt wenig aus.
Wie schnell kann es losgehen?
Das Erstgespräch findet in der Regel innerhalb weniger Tage statt. Wie schnell die Bestellung wirksam wird, hängt von der zuständigen Behörde und der Vollständigkeit der Unterlagen ab; für die Entscheidung über den Antrag hat die Behörde drei Monate Zeit, verlängerbar um einen weiteren Monat.
Welche Unterlagen braucht die Behörde?
Typischerweise die Bescheinigung der fachlichen Eignung des Verkehrsleiters, den Vertrag über seine Bestellung mit Aufgaben und Befugnissen, Nachweise zur finanziellen Leistungsfähigkeit und zur Zuverlässigkeit sowie den Nachweis einer Niederlassung. Was im Einzelfall verlangt wird, unterscheidet sich je nach Behörde — wir stellen die Unterlagen gemeinsam zusammen.
Was ist ein Scheinverkehrsleiter und warum ist er gefährlich?
Ein Scheinverkehrsleiter stellt nur seinen Namen zur Verfügung, ohne den Betrieb tatsächlich zu leiten. Fällt das bei einer Betriebskontrolle auf, steht die Erlaubnis zur Disposition — im schlimmsten Fall stehen die Fahrzeuge. Deshalb dokumentieren wir Weisungsbefugnis, Anwesenheit und Verantwortung von Anfang an.
Ich habe eine ausländische Fachkunde — gilt die in Deutschland?
Bescheinigungen, die ein anderer EU-Mitgliedstaat nach Anhang III der Verordnung ausgestellt hat, werden nach Art. 21 gegenseitig anerkannt. Entscheidend ist zusätzlich, ob die Bescheinigung den grenzüberschreitenden Verkehr abdeckt.

Nächster Schritt

Sagen Sie uns, wie viel Zeit bleibt.

Ein Anruf reicht für die erste Einschätzung. Kostenlos, ohne Verpflichtung — in Deutsch, Kroatisch, Serbisch oder Bosnisch.

Oder per E-Mail: info@ihrverkehrsleiter.de

Sie haben eine Bescheinigung und freie Kapazität? Kostenlos registrieren

AnrufenAnfrage senden